Meine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI hilft Ihnen, die optimale Versorgung zu erhalten. Ich biete Hausbesuche und neutrales Informationsmaterial an.
" Die größte Kunst der Pflege ist, den Menschen in seiner Einzigartigkeit zu erkennen und ihm in seiner Würde zu begegnen."
Zitat von Virginia Henderson
Anerkannte neutrale Beratungsstelle zu Durchführung der Beratung nach § 37 Abs. SGB XI
Zertifizierte geprüfte Pflegeberaterin nach § 7a, § 37.3, und § 45 im Landkreis Forchheim & Bamberg
Mein Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen zu helfen, die bestmögliche Pflege zu organisieren und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Bei "Tina's Pflegeberatung" stehen Herz und Kompetenz im Mittelpunkt meiner Arbeit - für jede Generation.
Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld:
>Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 halbjährlich einmal – zweimal im Jahr
>Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 viertel jährlich einmal – Viermal im Jahr
Haben Sie:
>Pflegegrad 1, dann können Sie die Beratung freiwillig halbjährlich nutzen
>Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 und beziehen nur Sachleistungen, dann können Sie die Beratung freiwillig halbjährlich nutzen
>Es entstehen Ihnen keine Kosten, ich rechne mit den Pflegekassen direkt ab
Sind Sie privatversichert?
Dann müssen Sie in Vorkasse gehen und die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen und Sie bekommen die Kosten zurückerstattet
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